Nach § 45 b SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 bzw. dessen Angehörige monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Verfügung.
Gerne übernehmen wir Tätigkeiten wie:
Rezeptbestellung bei Ihrem Hausarzt
Abholung der Rezepte bei Ihrem Hausarzt
Bestellung der Medikamente in Ihrer Wunschapotheke
Lieferung der Medikamente zu Ihnen nach Hause
Abholung von Überweisungen, Medikamentenplänen, Laborbefunde o.ä. bei Ihrem Hausarzt